Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA - Beherbergunsvertrag.
Dia aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meist dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Haus wieder abbestellen will. Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, die sich aus dem Beherbungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtsprechung bestätigt.
1. der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10%.
5a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Vermietung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages der nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag
Der Beherberungsvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgesehen von der Regelung der Haftung bei eingebrachten Sachen, nicht besonders geregelter, sogenannter gemischter Vertrag. Er umfasst Miet-, Dienst-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Die Einbeziehung von verschiedenen Rechtsgebieten schließt aber nicht aus, dass der Beherberungsvertrag hinsichtlich der Verpflichten nicht anders zu behandeln ist als jeder andere nach dem bürgerlichen Recht auch.
Dies bedeutet, dass der Beherberungsvertrag nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden kann.
Die Abbestellung einer einmal gebuchten Wohnung kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag dabei schriftlich abgeschlossen wird oder mündlich, ist nicht entscheidend. In Konsequenz dieses Rechtsgrundsatzes ist er Zeitpunkt, zu welchem der Gast eine gebuchte Wohnung abbestellen will, unerheblich, denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der Annullierung auch nicht ankommen. Für die Ansprüche des Vermieters ist allein entscheidend, ob er die abbestellte Wohnung anderweitig vermieten konnte. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen Verpflichtungen befreit. Selbstverständlich muss sich der Vermieter um eine anderweitige Vermietung bemühen. Auf der anderen Seite sollte der Gast aber keinesfalls versäumen, den Vermieter zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich selbst der Möglichkeit, noch aus seinen Vertragsverpflichtungen befreit zu werden. Insoweit kann die Frage der möglichst frühen Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des Vereinbarten Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufendungen handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendung durch den Gast rechtlich von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast die reservierte Wohnung nicht in Anspruch nimmt.
Deshalb empfehlen wir : Auf Nummer “sicher” gehen mit einer Reise -Rücktrittskosten-Versicherung
Mietbedingungen
•
Anzahlung: 20% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: 2 Wochen vor Anreise
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
•
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
•
Überweisung
Anmerkungen
In der Saison ist Anreise und Abreise immer Samstags
About the property
Die modern eingerichtete Ferienwohnung in Ostfriesland befindet sich im Erdgeschoss eines Zweifamilienhauses im Bakenweg 5.
Eingerichtet ist die ca. 50qm große Ferienwohnung für bis zu 4Personen, ausgestattet mit
Sat-TV, DVD-Player, Musikanlage. Die Wohnung hat eine neue...
Special Features
Da die Ferienwohnung auch an Allergiker und Nichtraucher vermietet wird, bitten wir unsere Gäste darum im Haus nicht zu rauchen und keine Haustiere mit zu bringen.
Die Ferienwohnung liegt in Ostfriesland in unmittelbarer Nähe zum Erlebnisbad "Ocean Wave" mit seinem großzügigen Wellnessbereich.
Die Seehundaufzuchtsstation, das Kinderspielhaus und Spielplätze sind ebenfalls auf dem Gelände des Ocean Wave..
Die Kureinrichtungen, der Kurpark, der Strand und die Fähranleger sind in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen.
02.01.2025Auszeit über SilvesterVon Paar Höppner-Stein aus Mülheim
Reisezeitraum: 27.12.2024verreist als:: Paar
4.5
4
4
5
5
Bei unserer Ankunft wurden sehr nett von der Verwalterin empfangen. Die Wohnung war schön warm und liebevoll dekoriert. Eine sehr schöne Ferienwohnung mit einer schönen Terrasse, die wir wetterbedingt leider nicht nutzen konnten. Von Frau Bracht, die zu gleichen Zeit in der oberen Wohnung war, bekamen wir Silvester eine Flasche Sekt und um Mitternacht stand ein Glücksschweinchen und ein Glücksklee vor unserer Tür. Ein sehr nettes Ehepaar mit dem wir uns vor unserer Abreise noch kurz unterhalten haben. Beim nächsten Mal würden wir gerne wieder kommen.
16.06.2024Schöne gut gelegene FerienwohnungVon Familie Wewers aus Hagen
Reisezeitraum: 27.04.2024verreist als:: Familie
5
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5
5
5
Tolle freundliche Begrüßung durch Frau Sanders!
Die Wohnung ist Sehr gut ausgestattet und liegt ruhig und zentral. Wir haben uns sehr wohl gefühlt und kommen gerne wieder. Bei dem etwas kleinen Schlafzimmer muss man halt den Kompromiss eingehen, ist ja auch alles beschrieben. Sehr gut sind auch die Fliegengitter an den Fenstern.
Liebe Grüße aus Hagen
Fam. Wewers
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA - Beherbergunsvertrag.
Dia aus den Beherbergungsverträgen resultierenden Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Solange keine Schwierigkeiten auftreten, die eine rechtliche Klärung der gegenseitigen Vertragspositionen erfordern, mag diese Unkenntnis nicht als unangenehm empfunden werden. Problematisch wird es aber meistens dann, wenn Vertragspartner in Unkenntnis der Rechtslage Rechte aus dem Vertrag für sich in Anspruch nehmen wollen, die ihnen die Rechtsordnung nicht zubilligt. Solche Fälle treten meist dann auf, wenn der Gast ein einmal reserviertes Haus wieder abbestellen will. Der DEHOGA hat hierzu folgende Rechte und Pflichten, die sich aus dem Beherbungsvertrag ergeben, zusammengestellt. Sie werden in ständiger Rechtsprechung bestätigt.
1. der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen 10%.
5a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5b. Bis zur anderweitigen Vermietung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages der nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Erläuterungen zum Gastaufnahmevertrag
Der Beherberungsvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch, abgesehen von der Regelung der Haftung bei eingebrachten Sachen, nicht besonders geregelter, sogenannter gemischter Vertrag. Er umfasst Miet-, Dienst-, Werkvertrags- und unter Umständen sogar Kaufrecht. Die Einbeziehung von verschiedenen Rechtsgebieten schließt aber nicht aus, dass der Beherberungsvertrag hinsichtlich der Verpflichten nicht anders zu behandeln ist als jeder andere nach dem bürgerlichen Recht auch.
Dies bedeutet, dass der Beherberungsvertrag nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden kann.
Die Abbestellung einer einmal gebuchten Wohnung kann genauso wenig rückgängig gemacht werden, es sei denn im Einvernehmen mit dem Vermieter. Ob der Vertrag dabei schriftlich abgeschlossen wird oder mündlich, ist nicht entscheidend. In Konsequenz dieses Rechtsgrundsatzes ist er Zeitpunkt, zu welchem der Gast eine gebuchte Wohnung abbestellen will, unerheblich, denn wenn es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, kann es auf den Zeitpunkt der Annullierung auch nicht ankommen. Für die Ansprüche des Vermieters ist allein entscheidend, ob er die abbestellte Wohnung anderweitig vermieten konnte. Nur wenn dem Vermieter eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von seinen Verpflichtungen befreit. Selbstverständlich muss sich der Vermieter um eine anderweitige Vermietung bemühen. Auf der anderen Seite sollte der Gast aber keinesfalls versäumen, den Vermieter zu unterrichten, denn sonst beraubt er sich selbst der Möglichkeit, noch aus seinen Vertragsverpflichtungen befreit zu werden. Insoweit kann die Frage der möglichst frühen Abbestellung eine entscheidende Rolle spielen. Bei dem Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des Vereinbarten Preises für die vertragliche Leistung abzüglich der ersparten Aufendungen handelt es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages geht. Diese Unterscheidung ist für die zu erhebenden Einwendung durch den Gast rechtlich von Bedeutung. Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an, aus welchen Gründen der Gast die reservierte Wohnung nicht in Anspruch nimmt.
Deshalb empfehlen wir : Auf Nummer “sicher” gehen mit einer Reise -Rücktrittskosten-Versicherung
Mietbedingungen
•
Anzahlung: 20% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: 2 Wochen vor Anreise
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keine Kaution
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Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
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Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
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Überweisung
Anmerkungen
In der Saison ist Anreise und Abreise immer Samstags