Stornierungsbedingung
Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Ferienwohnungen sowie für alle für den Kunden überlassenen Gegenstände und erbrachten weiteren Leistungen:
I. Vertragsabschluss, Stornierung des Beherbergungsvertrages 1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Vermieters bzw. durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes der Ferienhäuser durch den Kunden. 2. Buchungen/Reservierungen sind für beide Partner verbindlich. Eine Stornierung durch den Kunden bedarf es in schriftlicher Form. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt. Der Vermieter hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer auf den vereinbarten Preis anzurechnen. Der Beweis einer anderweitigen Vermietung des Zimmers obliegt dem Kunden.
Es gelten die folgenden Stornierungskonditionen:
- Bis 31 Tage vor Anreise kostenfrei - 30 bis 25 Tage# vor Anreise 20 % des vereinbarten Preises - 24 bis 20 Tage# vor Anreise 30 % des vereinbarten Preises - 19 bis 15 Tage# vor Anreise 45 % des vereinbarten Preises - 14 bis 10 Tage# vor Anreise 60 % des vereinbarten Preises - ab dem 9. Tag# vor Anreise 80 % des vereinbarten Preises – ab dem Anreisetag 100 % des vereinbarten Preises
# Beachten Sie bitte, dass uns Ihre schriftliche Stornierung bis zu diesem Zeitpunkt erreicht haben muss.
3. Hat der Vermieter dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Vermieter. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. 4. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Häuser unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Gast oder den Zweck betreffend, gebucht wurden sowie wenn der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Vermieters gefährden können. Ist der Rücktritt des Vermieters berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
II. Anreise und Abreise 1. Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Ferienwohnungen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden die Ferienhäuser, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hält der Vermieter reservierte Ferienhäuser bis 18.00 Uhr frei. Danach steht es dem Vermieter frei, Ferienhäuser anderweitig zu vergeben. 3. Gebuchte Ferienhäuser stehen dem Gast am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Verlässt der Gast das Haus ohne weitere Absprache erst nach 10.00 Uhr, kann der Vermieter bei einer zur Verfügungsstellung bis 16.00 Uhr 50%, ab 16.00 Uhr 100% des Übernachtungspreises für diesen Tag zusätzlich verlangen.
III. Zahlung, Erfüllungsort 1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 2. Der Vermieter ist berechtigt, eine Zahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung im Voraus bei Anreise des Kunden in der Ferienwohnung zu verlangen. Andere Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden. 3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.
IV. Fremdleistungen Neben den Übernachtungsleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden in der Regel nicht vom Vermieter durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht.
V. Haftung / Verjährung 1. a. Die Haftung des Vermieters im Bereich der eigenen Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist. b. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. c. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. d. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. e. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. f. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. 2. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen. 3. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen den Vermieter sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Übernachtungsleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Vermieters auch bei Ansprüchen aus culpa in contrahendo, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung. 4. Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer V wird kein Gewähr und/oder Haftung übernommen. 5. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt, findet keine Bewachung statt und ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande. Der Vermieter haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Grundstück abgestellten Kraftfahrzeug
und/oder für dessen Inhalt nicht.
VI. Schlussbestimmungen 1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Vermieter der Sitz des Vermieters. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Anmerkungen
Bei Aufenthalten bis 3 Übernachtungen werden 10 €/ Nacht extra berechnet
Strom (0,45€ pro KW/H) extra
Sonderzeiträume werden mit Aufschlag berechnet ( Himmelfahrt,Ostern, Pfingsten, usw.)
Aufenthalt im Ferienhaus mit Hund auf Anfrage
Sonderzeiträume wie Weihnachten und Silvester werden mit einem Zuschlag berechnet.