Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Eine schriftliche Buchung ist sowohl für uns als auch für den Gast bindend.
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:
Gebucht ist gebucht.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter/Hotelier den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter/Hotelier muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Vermieter/Hotelier ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Nicht nur der Gast hat dem Vermieter/Hotelier gegenüber Verpflichtungen aus den geschlossenen Beherbergungs-/ Gastaufnahmevertrag. Der Vermieter/Hotelier ist dem Gast zur vereinbarungsgemäßen Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung hat der Vermieter/Hotelier in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Mietbedingungen
•
Anzahlung: 50% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: 2 Wochen vor Anreise
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: frühestens 14:00 Uhr
•
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
•
Barzahlung
•
Überweisung
Anmerkungen
Lieferung für Feuerholz ca.20,00 Euro je Korb. Gerne kann man es selber einkaufen!
Beschreibung
Es gibt einen Kaminofen für schöne Abende mit Feuerschein, 3 Doppelzimmer und zwei Betten im Wohnzimmer auch als Sofa nutzbar. Je Bett berechnen wir zwischen 25,00 Euro und 30,00 Euro die Nacht. Wir legen Wert...
Besondere Merkmale
Bitte lesen Sie unsere Gästebewertungen auf unserer Homepage:
https://ferienwohnung-haus-baier-bodensee.de.tl
Mit dem Rad den Hegau erkunden, wandern oder Schwimmen bei uns in Engen im Freibad oder dem Bodensee.
Urlaubsziel
Unsere Ferienwohnung liegt in einer ruhigen Lage am Ortsrand von Engen, aber dennoch sehr zentral gelegen. Einlaufen bei Lidl, Aldi, Norma, Netto oder Edeka kann man in 2 Minuten mit dem Auto.
Engen hat eine Autobahnzufahrt auf die A81.
Den Bodensee erreichen 20 Minuten über die Autobahn!
Anreisen
Engen kann sehr gut über die Autobahn erreicht werden.
Unser Haus liegt ruhig und trotzdem zentral gelegen.
Angenehme AtmosphäreVon Single Kästle aus Meßstetten · 12.05.2024
Reisezeitraum: 08.05.2024verreist als:: Single
5
5
5
5
5
Schöne Ferienwohnung, in toller Lage.
Bei der Ausstattung wurde an alles gedacht. Die Wohnung ist ruhig gelegen, dennoch erreicht man in wenigen Minuten Einkaufsmöglichkeiten. Auch per Fußweg.
Spazieren ist direkt hinter dem Haus möglich, ideal für Hundebesitzer.
TraumhaftVon Familie diebold aus Kehl · 03.09.2022
Reisezeitraum: 27.08.2022verreist als:: Familie
5
5
5
5
5
Die Ferienwohnung war sehr schön. Umgebung ist mega klasse. Hundefreundlich.
Vermieter sind auch sehr nett.
Einkaufsmöglichkeiten gibt es auch.
Man kann es nur weiterempfehlen.
Kommen sehr gerne wieder.
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Eine schriftliche Buchung ist sowohl für uns als auch für den Gast bindend.
Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn ein Zimmer, eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus vom Gast bestellt und vom Vermieter/Hotelier zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart.
Wurde ein verbindlicher Beherbergungsvertrag geschlossen, so gilt:
Gebucht ist gebucht.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich welche Stornogründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter/Hotelier den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt dabei nicht an. Auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet. Der Vermieter/Hotelier muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Der Vermieter/Hotelier ist jedoch nach Treu und Glauben gehalten, die gebuchte Unterkunft anderweitig zu vergeben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Nicht nur der Gast hat dem Vermieter/Hotelier gegenüber Verpflichtungen aus den geschlossenen Beherbergungs-/ Gastaufnahmevertrag. Der Vermieter/Hotelier ist dem Gast zur vereinbarungsgemäßen Bereitstellung des Zimmers verpflichtet. Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung hat der Vermieter/Hotelier in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast Schadensersatz zu leisten.
Mietbedingungen
•
Anzahlung: 50% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: 2 Wochen vor Anreise
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: frühestens 14:00 Uhr
•
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
•
Barzahlung
•
Überweisung
Anmerkungen
Lieferung für Feuerholz ca.20,00 Euro je Korb. Gerne kann man es selber einkaufen!
Weitere Unterkünfte
Weitere Unterkünfte von Firma Haus Baier - FamilieBaier Baier