Stornierungsbedingung
Im Falle eines Mietrücktritts, der in schriftlicher Form mitgeteilt werden muss, untersteht der Mieter diesen Erfüllungspflichten:
a) Bis zum 61. Tag vor Mietbeginn der touristischen Vermietung, wird komplette Anzahlung einbehalten.
b) Vom 60. bis 35. Tag vor Beginn der touristischen Vermietung, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung eine Zahlung in Höhe von 20% Gesamtmiete zu fordern.
c) Vom 34. bis 2. Tag vor Beginn der touristischen Vermietung, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung eine Zahlung in Höhe von 50% der Gesamtmiete zu fordern.
d) Wenn der Rücktritt auf den Tag zuvor oder auf den gleichen Tag (no show) des Beginns der touristischen Vermietung fällt, hat der Besitzer die Berechtigung und das Recht, zusätzlich zu der einbehaltenen Anzahlung eine Zahlung in Höhe von 60% der Gesamtmiete zu fordern
e) Falls vor Mietbeginn von dem Besitzer ein anderer Mieter gefunden werden sollte, der die stornierte Immobilie für den gleichen Zeitraum und den gleichen Preis akzeptiert, bekommt der Mieter, der von dem Vertrag zurückgetreten ist, seine Anzahlung zurückerstattet. In jedem anderen Fall bleibt die Anzahlung einbehalten.
Es wird empfohlen bei der Reservierung eine Reiserücktrittsversicherung, eventuell mit Reiseabbruch abzuschließen, um auf der sicheren Seite zu sein:
Diese sollte jedoch rechtzeitig abgeschlossen werden, Auskunft geben die entsprechenden Versicherungsgesellschaften.
Anmerkungen
Die Kurtaxe beträgt 1,50 Euro pro Erwachsenen und Kinder ab15 Jahren, bei Anreise zu bezahlen
Die Klimaanlage wird nach Verbrauch berechnet: 1 Kilowatt kostet 0,50 Euro.
Die Nutzung der Heizung wird nach nach Verbrauch berechnet Gas (GPL): 1 m³ kostet 8,00 Euro.
Buchungen sind ausschließlich nur von Samstag auf Samstag möglich!