Stornierungsbedingung
Stornierungs- und Vertragsbedingungen für die Ferienwohnung Wiler
1. Reservationsablauf
Das Mietobjekt «Ferienwohnung Wiler» wird über das Onlineportal Traum-Ferienwohnungen vermarktet. Der Mieter erhält nach der Buchung vom Vermieter eine Reservationsbestätigung/Rechnung mit den Vertragsbedingungen.
Mit der Anzahlung akzeptiert der Mieter automatisch diese hier aufgeführten Vertragsbedingungen.
Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern wie zum Beispiel Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der auf dem Mietvertrag aufgeführten Personenzahl belegt werden.
2. Zahlungsbedingungen
Bei einer Buchung über Traum-Ferienwohnungen ist eine Anzahlung in der Höhe von 30% des Mietpreises fällig. Die Anzahlung muss vom Mieter innerhalb von 7 Tagen nach erhalt des Mietvertrages/Rechnung begleichen werden müssen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Anreise zu leisten. Werden die Anzahlung und die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, hat der Vermieter das Recht, die Reservation zu stornieren und das Mietobjekt weiter zu vermieten.
3. Kurtaxen / Nebenkosten
Die Kurtaxen und Nächtigungsabgabe CHF 4.50 pro Person/Nacht ist ab dem Jahr 2025 bereits ist im Gesamtpreis enthalten, so dass Sie keine Kurtaxenkosten vor Ort begleichen werden müssen. Die Kurtaxe wird vom Vermieter wie gewohnt gemäss den Tarifen und Reglement der entsprechenden Gemeinde abgerechnet.
Nebenkosten (Elektrizität, TV, Wasser, etc.) sind im Mietpreis eingeschlossen.
4. Annullationsbedingungen
• Bis 42 Tage vor Anreise kostenlos
• 41 bis 21 Tage vor Anreise werden 50 Prozent des Buchungstotals fällig (exkl. Bettwäsche & Reinigung sofern in der Rechnung separat ausgewiesen).
• 21 bis 1 Tage vor Anreise und am Anreisetag (No-Show): Der gesamte Buchungsbetrag wird zur Zahlung fällig (exkl. Bettwäsche & Reinigung sofern in der Rechnung separat ausgewiesen).
• Bei vorzeitiger Abreise oder Reiseabbruch bleibt der gesamte Preis geschuldet. Es erfolgt keine Rückzahlung nicht bezogener Leistungen.
• Kann das Mietobjekt nach einer Annullierung weitervermietet werden, erfolgt eine Rückerstattung der gesamten Zahlung abzüglich einer Gebühr von CHF 100.00. Eine Rückerstattung erfolgt erst nach Ablauf des gebuchten Ferienzeitraums.
• Tritt der Vermieter vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg, Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird dem Mieter nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhält er zurück.
5. Besondere Bedingungen / Hinweise
• Haustiere sind nicht erlaubt. Ein einzelner Hund nur in Absprache vor der Buchung.
• Nichtraucherwohnung: Das Rauchen in der Wohnung ist untersagt (Aussenbereich erlaubt).
6. Haftungsausschluss
Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen auf dem Zugang zur Wohnung (dies gilt auch bei winterlichen Verhältnissen).
Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) wird keine Haftung übernommen.
7. Versicherung
Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit.
8. Ankunft
Sofern nicht anders vermerkt ab 15.00 Uhr. Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände, zu benutzen. Der Mieter ist verpflichtet, zu allem, was zum Mietobjekt gehört, Sorge zu tragen. Allfällige Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
9. Belegung
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als in der Buchungsbestätigung bzw. im Mietvertrag angegeben. Die angegebene maximale Personenzahl schliesst auch (Klein-)Kinder ein, wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart wurde. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. nach zu verrechnen.
10. Auszug
Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter in Besenreinem Zustand, mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, das heisst alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.
11. Abreisetag
Das Mietobjekt ist am Abreisetag spätestens um 10 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Zudem gelten für den Mieter die folgenden Regeln:
• Schlüssel am Abreisetag bitte in der Türe stecken lassen.
• Alle Bettbezüge abziehen und auf den Boden legen.
• Sämtlicher Abfall an die Kehrrichtsammelstelle mitnehmen (1 Gebührensack wird vom Vermieter zur Verfügung gestellt).
• Geschirrspülmaschine leeren, sämtliches Geschirr sauber in den Schränken versorgen.
• Sämtliche Lebensmittel werden vom Mieter wieder mitgenommen.
Mieter, die das Mietobjekt in einem unakzeptablen Zustand hinterlassen, müssen mit einem angemessenen Preisaufschlag auf den vereinbarten Reinigungspreis rechnen.
12. Allgemeines
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
13. INTERNET/WLAN-Nutzung
• Der Mieter übernimmt die Verantwortung, dass sämtliche Mitbewohner resp. Gäste des Ferienobjektes sich an diese Nutzungsvereinbarung halten, und hält den Vermieter im Unterlassungsfalle von sämtlichen Forderungen frei.
• Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit in der Ferienwohnung beschränkt. Dabei kann seitens des Vermieters keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden.
• Durch die Ausgabe des Codes übernimmt der Vermieter keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Benutzer keinen Anspruch, das WLAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen. Die Nutzung darf ausschliesslich im Rahmen des Üblichen bei einem Ferienaufenthalt erfolgen. Bei gewerblicher und/oder übermässiger Nutzung darf der Vermieter den WLAN-Zugang sperren.
• Hiermit wird jegliche Haftung für Gewährleistung und Schadenersatz usw. ausgeschlossen. Der Vermieter garantiert keinen unbeschränkten Zugang zum WLAN resp. Internet und haftet daher nicht für die Folgen von Unterbrüchen und Ausfällen sowie Datenverlust usw. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder heruntergeladener Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für allfällige Schadprogramme (wie Viren usw.) durch Verwendung des WLAN übernommen. Der Benutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das WLAN ausschliesslich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet. Dafür ist der Benutzer selbst verantwortlich. Die Übertragung der Daten er-folgt unverschlüsselt. Für einen entsprechenden Schutz hat der Benutzer selbst zu sorgen.
• Ausdrücklich untersagt ist es dem Benutzer, das WLAN zum Upload von Daten, Dateien, Videos usw. oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung rechts-, sittenwidriger, rassistischer oder urheberrechtlich geschützter Inhalte, zum Aufruf zu Straftaten oder Manipulation von Soft- und Hardware sowie Geräten und Einrichtungen jeglicher Art zu verwenden. Das Versenden von SPAM usw. untersagt. Diese Bestimmung gilt analog für das Aufrufen von Webseiten und/oder Download von Daten, Dateien, Videos usw.
• Jede missbräuchliche Verwendung des WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder den Vermieter nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann und jegliche Eingriffe in die WLAN-Einrichtung (Software wie Hardware), ist untersagt.
• Der Mieter haftet für Schäden, die durch den Gebrauch des WLAN verursacht werden.
• Bei Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstosses kann die Verwendung des WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.
• Der Vermieter ist berechtigt bei begründetem Verdacht einer Straftat, die zuständigen Behörden über den Mieter und/oder der Benutzer (einschliesslich deren Adressen) zu informieren. Im Weiteren ist der Vermieter auf Anfrage der Behörden berechtigt, diesen die Personalien samt Adresse des Mieters und/oder der Benutzer mitzuteilen.