Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl Sie das Mietobjekt nicht nutzen können.
Mietbedingungen
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Gesamtzahlung
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keine Kaution
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Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
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Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Beschreibung
Das Landhaus Liethe liegt im Ammerland am nördlichen Rande des Residenzortes Rastede.
Unsere Ferienwohnung auf dem weitläufigen Grundstück mit eigener Terrasse ist ebenerdig und bietet auf 140qm Platz für 4 Personen. Die Wohung verfügt über eine...
Besondere Merkmale
Ein eigener Parkplatz gehört selbstverständlich zur Ferienwohnung.
Kostenfreies WLAN verfügbar.
Die Wäsche-Erstausstattung mit Bettwäsche und Handtüchern ist bereits im Mietpreis enthalten.
Das Ammerland mit seinen Parklandschaften bietet zahlreiche Möglichkeiten vor allem für Radfahrer und Naturliebhaber.
Die Nordseeküste, der Jadebusen, Bad Zwischenahn und das Zwischenahner Meer sowie Oldenburg können Sie von hier aus gut erreichen.
Einkaufsmöglichkeiten sowie der Oldenburger Golf Club sind innerhalb weniger Minuten zu erreichen.
Anreisen
Über die A29 in Richtung Wilhelmshaven, Ausfahrt Rastede, weiter in Richtung Hahn-Lehmden
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl Sie das Mietobjekt nicht nutzen können.