Stornierungsbedingung
Das Ferienobjekt ist für den Mieter verbindlich gebucht.
Der Mieter wird nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z.B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen Gründen oder familiären Gründen, den Mietgegenstand nicht nutzen kann.
Bei einer Stornierung der Buchung mit einer Vorlaufzeit von sechs Monaten und mehr vor dem Anreisetag fallen 10% vom ausgewiesenen Inklusivpreis zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes als Bearbeitungspauschale an.
Bei einer Stornierung innerhalb von sechs Monaten vor dem Anreisetag muss der Mieter nach dem Gesetz 90% des Inklusivpreises zahlen.
Sofern das Mietobjekt für die vereinbarte Mietzeit ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden kann, hat der Mieter zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes eine Bearbeitungspauschale von 10% vom ursprünglichen Inklusivpreis zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.