Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
§ 4 Rücktritt / Nichtinanspruchnahme
Der Mieter kann von dem Mietvertrag bis 12 Wochen vor dem Tag der Anreise zurücktreten. In diesem Fall ist jedoch eine einmalige Gebühr von 20 % des Bruttomietpreises zu entrichten. Beträgt die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Tag der Anreise weniger als 12 Wochen, liegt aber noch 8 Wochen vor der Anreise, ist eine einmalige Gebühr von 50 % des Bruttomietpreises zu entrichten. Eine bereits geleistete Anzahlung wird unter Verrechnung der vorstehenden Gebühr an den Mieter zurückerstattet. Der Rücktritt ist per eingeschriebenen Brief gegenüber der P.I.K. Zingst GmbH, Hafenstrasse 12, 18374 Zingst, zu erklären.
Beträgt die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Tag der Anreise weniger als 8 Wochen, steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist insoweit verpflichtet, trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Mietpreis abzüglich etwaiger vom Vermieter ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Im Hinblick auf die ersparten Aufwendungen trägt der Mieter die Beweislast. Die Gebühr nach § 4 Ziffer 1 ist jedoch in jedem Fall zu zahlen.
Durch den Vermieter wird ein Angebot zur Reiserücktrittsversicherung bei Mietvertragsversendung beigefügt, welches der Mieter auf seine Kosten in Anspruch nehmen kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Der Vermieter kann den Mietvertrag bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere Haftung in diesen Fällen ausgeschlossen.
Zusatz:
Sollten Maßnahmen zur Coronabekämpfung Ihren gebuchten Reisezeitraum betreffen, gelten die gesetzlichen Beschlüsse der jeweiligen Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern.
Ist eine Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern auf Grund eines Lockdowns nicht möglich, werden Sie von uns rechtzeitig informiert und die Buchung kann kostenfrei verschoben bzw. storniert werden.
Mietbedingungen
•
Anzahlung: 20% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: 4 Wochen vor Anreise
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
•
Abreise: nach Absprache
Zahlungsmöglichkeiten
•
Barzahlung
•
Überweisung
•
EC-Karte
About the property
Wohnen Sie in der 2016 neu errichteten Penthous-Suite im Logierhaus Friedrich in direkter Strandlage. Der lichtdurchflutete Wohnbereich mit Schlaf-Couch- und Essecke ist komfortabel eingerichtet. Zur Suite gehört ein Wohnbereich mit Kamin, eine...
Special Features
direkte Strandlage , Fahrstuhl im Haus, Tiefgarage
Der traumhafte Ostseestrand liegt direkt vor der Haustür, so dass ein Päuschen vom Sonnenbaden oder Spazieren blitzschnell möglich ist. In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie das Kurhaus, die Seebrücke und die Zingster Flaniermeile mit Ihren zahlreichen Restaurants, Cafe´s, kleinen Läden, die zum Bummeln einladen.
Anreisen
Fahren Sie auf der A 19 bis Rostock-Ost in Richtung Ribnitz-Damgarten/Stralsund. Biegen Sie in Altheide nach links auf die Bäderstraße (L21) ab und fahren Sie in Richtung Wustrow/Prerow/Zingst. Ortseingang Zingst, biegen Sie links in die Seestraße ein, nach ca 700 m auf der rechten Seite erreichen Sie das Logierhaus Friedrich
GastgeberinformationenDie P.I.K. GmbH hilft Ihnen gerne weiter. Es ist uns sehr wichtig, dass Sie ein gutes Erlebnis haben - egal, ob Sie eine Ferienwohnung mieten oder Anregungen für Ihren nächsten Urlaub suchen.
ServicezeitenMo-Fr von 09.00 Uhr - 17.00 Uhr
Telefonnummer des GastgebersBitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
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Stornierungsbedingung
§ 4 Rücktritt / Nichtinanspruchnahme
Der Mieter kann von dem Mietvertrag bis 12 Wochen vor dem Tag der Anreise zurücktreten. In diesem Fall ist jedoch eine einmalige Gebühr von 20 % des Bruttomietpreises zu entrichten. Beträgt die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Tag der Anreise weniger als 12 Wochen, liegt aber noch 8 Wochen vor der Anreise, ist eine einmalige Gebühr von 50 % des Bruttomietpreises zu entrichten. Eine bereits geleistete Anzahlung wird unter Verrechnung der vorstehenden Gebühr an den Mieter zurückerstattet. Der Rücktritt ist per eingeschriebenen Brief gegenüber der P.I.K. Zingst GmbH, Hafenstrasse 12, 18374 Zingst, zu erklären.
Beträgt die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Rücktrittserklärung und dem Tag der Anreise weniger als 8 Wochen, steht dem Mieter kein Rücktrittsrecht zu. Der Mieter ist insoweit verpflichtet, trotz Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Mietpreis abzüglich etwaiger vom Vermieter ersparter Aufwendungen zu bezahlen. Im Hinblick auf die ersparten Aufwendungen trägt der Mieter die Beweislast. Die Gebühr nach § 4 Ziffer 1 ist jedoch in jedem Fall zu zahlen.
Durch den Vermieter wird ein Angebot zur Reiserücktrittsversicherung bei Mietvertragsversendung beigefügt, welches der Mieter auf seine Kosten in Anspruch nehmen kann. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Der Vermieter kann den Mietvertrag bis einen Monat vor Mietbeginn kündigen, wenn das Mietobjekt durch höhere Gewalt oder aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht mehr beziehbar ist. Außer der Erstattung des gezahlten Betrages ist eine weitere Haftung in diesen Fällen ausgeschlossen.
Zusatz:
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Mietbedingungen
•
Anzahlung: 20% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: 4 Wochen vor Anreise
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
•
Abreise: nach Absprache
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Überweisung
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